Kulturfördertopf des Landkreises Mühldorf a. Inn –
Antrag bis 31. März 2025 stellen!
Nachdem im Jahr 2024 erstmalig Kulturveranstaltungen im Kreisgebiet mit Mitteln aus dem neu geschaffenen Kulturfördertopf des Landkreises Mühldorf a. Inn unterstützt wurden, können nun auch für 2025 wieder Anträge für den Kulturfördertopf gestellt werden. Der Kulturfördertopf wurde ins Leben gerufen, um kleinere Kulturveranstaltungen und Projekte zu fördern, welche bei der Durchführung auf Fördermittel angewiesen sind. Eingereicht werden können Anträge für Musikveranstaltungen, Theaterveranstaltungen, Kulturseminare, Konzerte o.ä. Der Fördertopf wird jährlich mit Mitteln in Höhe von 11.000€ ausgestattet.
Antragstellung bis 31. März 2025 Die Einreichungsfrist für die Antragstellung für Mittel aus dem Kulturfördertopf ist der 31.03.2025. Die Förderhöchstsumme pro Veranstaltung/Projekt beträgt max. 1.000 €. Maßgebend für die maximale Auszahlung ist der Nachweis über die Höhe der Bedürftigkeit mittels einer sog. “Selbsterklärung”. Eine mehrjährige Förderung ist ausgeschlossen. Ein Antrag auf Kulturförderung ist maximal alle 2 Jahre möglich. Ein Antrag auf Kulturförderung kann formlos per E-Mail erfolgen an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Mühldorf a. Inn, Projektleiterin Michaela Linner michaela.linner@lra-mue.de. Die erforderliche Selbsterklärung zum Antrag finden Sie unter www.lra-mue.de/kulturfördertopf.
Für Fragen ist Projektleiterin Michaela Linner im Landratsamt Mühldorf a. Inn unter 08631/699-565 erreichbar.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge! |