Bayernbonus ergänzt Kulturfonds Energie des Bundes
Der Freistaat Bayern und der Bund haben sich ergänzende Hilfen auf den Weg gebracht, um trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrecht zu erhalten.
Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind.
Der Freistaat Bayern ergänzt nun mit dem Bayernbonus für Kultureinrichtungen den Kulturfonds Energie des Bundes und stockt den Fördersatz für Kultureinrichtungen in Bayern auf.
Die Förderung durch den Kulturfonds des Bundes wird rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und maximal bis zum 30. April 2024 gewährt. Die Förderung durch den Bayernbonus für Kultureinrichtungen läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
Es reicht ein Antrag, um sowohl Hilfen beim Kulturfonds Energie des Bundes als auch beim Bayernbonus für Kultureinrichtungen zu beantragen.
Förderanträge können ab sofort und ausschließlich über die Antragsplattform kulturfonds-energie.de gestellt werden.
Weitere Infos zum Bayernbonus finden Sie unter https://www.bayernspielt.info/bayernbonus/